Kosten

Bei Selbstzahlern und Privatabrechnungen erfolgt die Liquidation nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine außervertragliche Psychotherapie im sog. Kostenerstattungsverfahren beantragen. Genauere Informationen zum Thema „Kostenerstattung“ entnehmen Sie bitte Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

BPtK Ratgeber Kostenerstattung

Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse unter welchen Bedingungen eine außervertragliche Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren möglich ist.